Nachtrag: 20.10.2016
Sitzung: 31.10.2016 IR/0019/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2395/2016
Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:
Beschluss:
Der
Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Sanierung bzw. den Umbau, sowie
die in diesem Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen, des
Objektes am Standort Blaubach 9, 50676 Köln, zur Unterbringung von
Flüchtlingen.
Zur
Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.327.828,29 €
wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum
Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9,
investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 € veranschlagt.
Für
die Deckung der restlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 im gleichen
Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in
Höhe von 3.127.828,29 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer
Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9,
bereitgestellt.
Zur
Finanzierung der investiven Auszahlungen zum Erwerb der Ausstattung wurden im
vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltplan 2016/2017 im Haushaltsjahr
2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Beschaffung
bewegliches Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € veranschlagt.
Zur Finanzierung
der konsumtiven Aufwendungen wurden im vom Rat am 30.06.2016
verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017
im Haushaltsjahr 2016 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Für das
Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
13
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 217.016,48 €
14
– Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33
€
16
– sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 31.949,09
€
insgesamt 306.240,90 € veranschlagt.
Die jährlichen
Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt werden (siehe Kostenübersicht).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.