Nachtrag: 20.10.2016
Sitzung: 31.10.2016 IR/0019/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3283/2016
Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur
Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von
446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000 €
laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich
·
50.000 € aus
dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung
vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates
und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.