Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt
die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in
Systembauweise mit einer vorgesehenen Nutzung von fünf Jahren erbauten Objektes
Auweilerstr. 51, 50765 Köln (Esch/Auweiler), in Höhe von insgesamt 2.250.000 € zur
Kenntnis.
Für den
Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen wurden im vom Rat am
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 09, Auszahlung und Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-6-5168, Systembau Auweilerstr., investive Auszahlungsermächtigungen
in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt.
Die Deckung
des verbleibenden Mehrbedarfs an investiven Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 850.000
€ wird im Rahmen einer Sollumbuchung innerhalb des gleichen Teilfinanzplanes
bereitgestellt. Die Mittel werden von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999,
Flüchtlings-WH, zur Finanzstelle 5620-1004-6-5168, Systembau Auweilerstr.,
umgeschichtet.
Für den
konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 112.500 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle
Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben
des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen