Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit einer vorgesehenen Nutzung von fünf Jahren erbauten Objektes Auweilerstr. 51, 50765 Köln (Esch/Auweiler), in Höhe von insgesamt 2.250.000 € zur Kenntnis.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09, Auszahlung und Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5168, Systembau Auweilerstr., investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt.

Die Deckung des verbleibenden Mehrbedarfs an investiven Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 850.000 € wird im Rahmen einer Sollumbuchung innerhalb des gleichen Teilfinanzplanes bereitgestellt. Die Mittel werden von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, zur Finanzstelle 5620-1004-6-5168, Systembau Auweilerstr., umgeschichtet.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 112.500 € sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen