Sitzung: 10.11.2016 STA/0021/2016
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3106/2016
Der
Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gemäß
§ 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW
in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:
„das Verfahren zur Teilaufhebung des
Bebauungsplanes 75409/02 für das Gebiet zwischen dem nördlich gelegenen
Bauhaus, begrenzt im Osten durch die Neue Eiler Straße, im Süden circa
26,00 m parallel zur Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende
Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstücke 879 und 904) in
Köln-Porz-Eil
—Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil— nach § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.