Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:

 

          „das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75409/02 für das Gebiet zwischen dem nördlich gelegenen Bauhaus, begrenzt im Osten durch die Neue Eiler Straße, im Süden circa 26,00 m parallel zur Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstücke 879 und 904) in Köln-Porz-Eil
—Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.