Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 14.10.2016 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6650 Sd/03 (67500/03) für das Gebiet östlich der Sebastianstraße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3367 und südlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 3072 und 3070 in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6650 Sd/03 (67500/03) nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.