Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.11.2016 VKA/0029/2016 Verkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss |
Gremium: | Verkehrsausschuss |
Beschluss: | geändert beschlossen |
Vorlage: | 1614/2016 |
3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so
geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):
1.) Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3.
Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel
die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie
den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden
vorzunehmen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den
Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln
zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:
Im NVP-Entwurf (Anlage 1):
Kapitel 6.1.1. Angemessene
Verkehrsbedienung
In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das
Mindesttaktangebot hinzugefügt:
Montag – Freitag:
HVZ* Kernstadt: 5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Samstag:
NVZ* Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung
von Haltestellen
In das Kapitel
„Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien
(teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:
„An allen wichtigen
Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder
geschaffen. Darüber hinaus sind an
großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“
Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge
Bei der Ausstattung
der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz
„Gewährleistung
einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind
grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger
Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu
begrenzen.“
folgendermaßen
ersetzt:
Die Gewährleistung einer
uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der
Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind
darzustellen.
Kapitel 6.2. Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
Die Tabelle zu den
Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:
Standort |
Automatisierte
elektronische Kundeninformation |
In / An den
Fahrzeugen |
[…] Monitore
in den Fahrzeugen:
|
Internet / App |
[…]
|
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo
die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende
Nachfrage gegeben ist.
Kapitel 6.3.1 Luftqualität
Auf Seite 202 wird
der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:
[…], sollten daher
möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt