Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zur temporären Flüchtlingsunterbringung auf folgenden Grundstücken:

  1. Auf dem städtischen Grundstück Lindweiler Weg, 50739 Köln-Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123
    Systembauweise – Erweiterung des Standortes um voraussichtlich 78 Plätze auf bis zu 150 Plätze
  2. Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück 107, 108
    Systembauweise – Erweiterung des Standortes um voraussichtlich 72 Plätze auf bis zu 150 Plätze
  3. Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler, Gemarkung Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299
    vorrangig Holzbauweise – bis zu 150 Plätze
  4. Auf dem städtischen Grundstück Sinnersdorfer Straße, 50769 Köln-Roggendorf, Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 653, 628
    mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze
  5. Auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße/Frankfurter Str., 51147 Köln-Lind, Gemarkung Lind, Flur 4, Flurstück 221/1, 22, 23, 205, 209, 213, 215
    mobile Wohneinheiten – bis zu 320 Plätze
  6. Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, 51147 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489
    mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze
  7. Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str., 51067 Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522
    mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze
  8. Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024

mobile Wohneinheiten – bis zu 320 Plätze

2.    Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die Inbetriebnahme der geplanten Standorte belaufen sich auf 52.785.504 €. Für die Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 70.000.000 € veranschlagt.

Die investiven Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei den Einzelmaßnahmen wie folgt zur Verfügung gestellt:

1.      Systembau Lindweiler Weg, Erweiterung,                                             2.788.968 €

2.      Systembau Loorweg, Erweiterung,                                                        2.788.968 €

3.      Holzbau Erbacher Weg,                                                                         5.577.936 €

4.      mobile Wohneinheiten Sinnersdorfer Str.,                                             9.049.920 €

5.      mobile Wohneinheiten Aloys-Boecker-Straße,                                      7.239.936 €

6.      mobile Wohneinheiten Antoniusstraße / Am Hühnerweg,                     9.049.920 €

7.      mobile Wohneinheiten Schlagbaumsweg / Ostmerheimer Str.,            9.049.920 €

8.      mobile Wohneinheiten Haferkamp,                                                       7.239.936 €.

Die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars) der Standorte in Höhe von 766.800 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 vorgesehen.

Für die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 8.371.566 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen

o    13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von        6.435.259 €

o    14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von                                        1.584.307 €

o    16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                352.000 €

entsprechende Mittel eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.

Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Schaffung neuer Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich, daher müssen Mittel für diese Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 GO NW bereitgestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.