Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs e.E. der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2014 fest und beschließt den Jahresfehlbetrag von EUR 72.225,40 mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn auszugleichen.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt