Beschluss:
Der Rat stellt gem. § 4 der
Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 in
der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2016 erforderlich
ist, wird auf EUR 122,62 Mio. festgesetzt.
Zur Vorbereitung des
Geschäftsjahres 2016 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen
für investive Maßnahmen bis EUR 11,85 Mio. ermächtigt.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.