Beschluss:

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2016 erforderlich ist, wird auf EUR 122,62 Mio. festgesetzt.

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2016 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 11,85 Mio. ermächtigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.