Beschluss:
Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die
Sanierung bzw. den Umbau, sowie die in diesem Zusammenhang beauftragten
Planungs- und Bauleistungen, des Objektes am Standort Blaubach 9, 50676 Köln,
zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe
von insgesamt 4.327.828,29 € wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten
Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016,
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, investive Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 1.200.000,00 € veranschlagt.
Für die Deckung der restlichen Mittel stehen für das
Haushaltsjahr 2016 im gleichen Teilfinanzplan bei der Finanzstelle
5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 3.127.828,29 € zur Verfügung.
Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle
5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, bereitgestellt.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen zum
Erwerb der Ausstattung wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten
Haushaltplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Beschaffung
bewegliches Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € veranschlagt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen wurden im vom Rat am
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan
2016/2017 im Haushaltsjahr 2016 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Für das
Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 217.016,48 €
14 – Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33
€
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 31.949,09
€
insgesamt 306.240,90 €
veranschlagt.
Die
jährlichen Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt werden
(siehe Kostenübersicht).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
in die Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2016 verwiesen.