Beschluss:
Der
Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2016/2017, für die Fachberatung von Opfern sexualisierter Gewalt überplanmäßige
zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, in Höhe von 13.619 € im Jahr 2017.
Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch entsprechende Wenigeraufwendungen
im Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 16,
sonstige ordentliche Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.