Beschluss:

Der Rat

1.      stellt fest, dass während der Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) –Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld– keine FNP-relevanten Stellungnahmen eingegangen sind (Anlage 6);

2.      stellt die 212. FNP-Änderung —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld— mit der gemäß § 5 Absatz 5 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB als beigefügten Begründung inklusive Umweltbericht fest.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.