Beschluss:
Der Rat
1. stellt fest, dass während der Offenlage nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) zur 212. Änderung
des Flächennutzungsplanes (FNP) –Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in
Köln-Ehrenfeld– keine FNP-relevanten Stellungnahmen eingegangen sind (Anlage
6);
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.