Beschluss:

Der Rat beschließt:

-      Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2014 wird festgestellt.

-      Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 249.539.673,71 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-      Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt