Beschluss:
Der
Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2014 wird festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß
§ 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 249.539.673,71 € wird
durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt