Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

10 Ja-Stimmen (6 CDU, 3 SPD, 1 FDP)

8 Nein-Stimmen (1 CDU, 5 Grüne, 1 Linke, 1 Einzelmandatsträger)