Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.       für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

 

2.       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen.

 

3.       Die gesamt Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.