Nachtrag: 11.11.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt den vorliegenden Antrag „Parkraumfreie Zone Innenstadt“ mit den folgenden Ergänzungen:

Die nachfolgenden Beschlusspunkte beziehen sich

 

(a)       auf eine Zone, die im Norden durch Komödienstraße, Burgmauer und Magnusstraße, im Osten durch die Brabanter Straße, im Süden durch Hahnenstraße, Cäcilienstraße und Pipinstraße und im Osten durch den Rhein begrenzt wird. (In der Anlage blau unterlegt)

(b)       auf eine Zone, die im Norden durch Gereonstraße und Christophstraße, im Westen durch Kaiser-Wilhelm-Ring und Hohenzollernring, im Süden durch die Magnusstraße und im Osten durch Steinfelder Gasse und Gereonsdriesch begrenzt ist. (In der Anlage violett unterlegt)

 

Innerhalb dieser Zonen soll das Parken schrittweise aus dem öffentlichen Straßenraum in die umliegenden Parkhäuser verlagert werden. Ziel ist es dabei, die Zahl der PKW, die im öffentlichen Straßenraum parken, jährlich um 10 % zu reduzieren.

Hierzu sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

 

1.         Das Parken für einpendelnden Einkaufs- und Berufsverkehr findet nicht mehr im Straßenraum, sondern in den umliegenden Parkhäusern statt. Die Anzahl der Stellplätze in diesen Zonen, auf denen ohne Anwohnerparkausweis geparkt werden darf, wird schrittweise reduziert. Behindertenparkplätze bleiben erhalten.

2.         Anwohnerparken wird über Angebote nach und nach in die umliegenden Parkhäuser verlagert.

Hierzu tritt die Stadt Köln in Verhandlungen mit den Betreibern der Parkhäuser in der beschriebenen Zone. Ziel ist die über die Anzahl rabattierte, dauerhafte Anmietung von Stellplätzen für Anwohnerparken. Die Stadt bietet diese vergünstigten Stellplätze den Anwohnern in der beschriebenen Zone an.

3.         Die Stellplätze im Straßenraum, die durch die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die Parkhäuser überflüssig werden, werden zurückgebaut. Der freiwerdende Straßenraum wird für den Fußgänger- und Radverkehr umgestaltet.

4.         Straßen, die nicht als Zuwegung zu einem Parkhaus benötigt werden, werden für den PKW-Verkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben.

 

Die Definition der Zonen, auf die sich der Beschluss erstreckt, wird mit folgendem Abschnitt (c) präzisiert:

(c)       Die Beschlusspunkte 1 bis 4 des vorliegenden Antrages beziehen sich allein auf die Straßen in der Kompetenz der Bezirksvertretung Innenstadt in den unter (a) und (b) definierten Zonen.

Dem Beschlusstext werden die folgenden Punkte 5 und 6 hinzugefügt:

5.         Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss vom 03.03.2016, mit welchem sie sich dem 10-Punkte-Plan der Initiative RingFrei anschloss. Hierbei sei insbesondere auf Punkt 8 verwiesen: „Die Parkplätze an den Ringen sollen in großzügige Ladezonen sowie in Taxistände und Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Parkraum für den MIV steht in den umliegenden Parkhäusern ausreichend zur Verfügung.“

6.         Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Innenstadt jeweils zum Jahresende einen Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen vor:

Verlagerung des Parkens für den einpendelnden Einkaufs- und Berufsverkehrs vom Straßenraum in die umliegenden Parkhäuser in den definierten Zonen.

Schaffung von Angeboten zur Verlagerung des Anwohnerparkens vom Straßenraum in die umliegenden Parkhäuser und die Annahme dieser Angebote durch die Anwohner in den definierten Zonen.

Umgestaltung der überflüssig gewordenen Stellplätze zugunsten von Fußgänger- und Radverkehr in den definierten Zonen.

Sperrung von Straßen für PKW und Freigabe nur für Anlieger in den definierten Zonen.

In diesem jährlichen Bericht sollen sowohl die Straßen aufgeführt werden, die in die Kompetenz der Bezirksvertretung Innenstadt fallen (wie unter (c) definiert), wie auch die Straßen von überbezirklicher Bedeutung, sofern sie in oder am Rande der unter (a) und (b) definierten Zonen liegen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt (Grüne, Deine Freunde, Die Linke und Herr Zweil(SPD), gegen FDP, bei Enthaltung der CDU.
Frau Dr. Börschel und Herr Cremer von der SPD haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.