Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- im Teilergebnisplan 0416 –
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung der
Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater,
Tanz, Popkultur und Filmkultur in Höhe von insgesamt 270.500 Euro ab dem
Haushaltsjahr 2017 und 295.500 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018ff. Die Erhöhung
der Institutionellen Förderungen für die einzelnen Zuschussnehmer im Verlauf
der Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist der Anlage zu entnehmen.
Sofern für die in der Anlage genannten Förderungen
eine Befristung des Förderzeitraums beschlossen wurde, bleibt diese von der
Erhöhung der Fördersumme unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt bei Stimmenthaltung der
AfD-Fraktion.
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Anmerkung:
Ratsmitglied
Dr. Elster nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.