Beschluss:

1.)    Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Erneuerung / Sanierung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke bei Gesamtkosten in Höhe von rund 4.944.200 EUR (brutto) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2.)    Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Strombrücke und LOS B der Zoobrücke eine außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 3.538.100 EUR (brutto) im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen –, bei der zu bildenden Finanzstelle 6901-1202-0-0220, Erneuerung  Asphaltdecke Zoobrücke im Haushaltsjahr 2017. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke, Haushaltsjahr 2017.

Die Maßnahme verstößt nicht gegen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.