Beschluss:
1.)
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Erneuerung /
Sanierung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke bei Gesamtkosten in Höhe von rund
4.944.200 EUR (brutto) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2.)
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der
Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Strombrücke und LOS B der Zoobrücke eine außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund
3.538.100 EUR (brutto) im
Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, in der Teilplanzeile
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen –, bei der zu bildenden Finanzstelle
6901-1202-0-0220, Erneuerung
Asphaltdecke Zoobrücke im Haushaltsjahr 2017. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher
Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 Grunderneuerung Mülheimer
Brücke, Haushaltsjahr 2017.
Die
Maßnahme verstößt nicht gegen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung
gem. § 82 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.