Beschluss:

Die Bezirksvertretung (jeweils beteiligte BV: Mülheim; Kalk; Porz; Chorweiler; Nippes; Ehrenfeld; Rodenkirchen) beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds und übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Förderanträge zum Aktivierungsfonds. Für die Beantragung von Zuwendungen werden maximal 2 Antragsdurchläufe bzw. Abgabefristen angesetzt. Pro Antragsdurchlauf stehen jeweils 2.500 Euro zur Verfügung. Die max. Zuwendungshöhe pro Projektantrag beträgt 1.249 Euro.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen