Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag.

 

Herr Homann lässt über die beantragte Änderung abstimmen.

 

  1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt den Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die  derzeitige Planung der im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd nicht weiter zu verfolgen. Das für den Betrieb der 3. Baustufe erforderliche Bahnstromunterwerk ist ggfs. an einen anderen Standort zu errichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion und 4 Stimmen der SPD Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen, Herrn Bronisz und Herrn Ilg abgelehnt.

 

Sodann lässt Herr Homann über die ursprüngliche Vorlage abstimmen.

 

2.    Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der

3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.

 

Weiterhin beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:

 

-         Förderanlage (Aufzug)

-         Öffentliche barrierefreie WC-Anlage

-         Videoüberwachung im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im Bereich der Stellplätze für Frauen

-         Zusätzliche Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern

 

Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle 6902-1202-2-5102, P&R-Anlage im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2016.

 

Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP Fraktion abgelehnt.

 

 

Alternative:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der

3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und der Vorentwurfsplanung weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.

 

Das Gebäude wird entsprechend der erforderlichen Mindeststandards ausgestattet.

 

-         Auf die Installation einer Förderanlage (Aufzug) wird verzichtet. Es werden lediglich die baulichen Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Aufstockung die dann nach § 39 BauO NRW erforderliche Aufzugsanlage nachrüsten zu können.

-         Verzicht auf eine öffentliche barrierefreie WC-Anlage

-         Videoüberwachung nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen

-         Verzicht auf eine zusätzliche Treppenanlage

 

 

Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle 6902-1202-2-5102, P&R-Anlage im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2016.

 

Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.

 

 

Wiedervorlageverzicht

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.