Sitzung: 15.12.2016 STA/0022/2016
Zusatz: Abschließende Vorberatung für den Rat
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1028/2015
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu
fassen: (gem. Änderungsantrag der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion)
Beschluss:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der
Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und
dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-,
Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und
umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht
planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2
hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen auch die Schließung der noch
offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren.
Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
c) Nachstehende Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten
Anmerkungen beschlossen werden:
1.01
Innere
Kanalstr. / Krefelder Str.
Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für
Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für
Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen.
Der der-zeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur
Verlagerung angeboten werden.
1.07 Mediapark/Herkulesberg
Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu
beplanen, dass der August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in
seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.
1.08 Gummersbacher Str.
Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung
zur gemeinsamen Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert
werden kann.
2.03 Am Kölnberg
Der Verwaltungsvorschlag
wird geändert:
Die Fläche wird um eine nord-östlich der
Straße Am Kölnberg und der B 51 Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist
auf eine stabilisierende städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die
Umsetzung soll unter Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn,
der Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.
2.06 Höninger Weg/ Gottesweg
Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu
entwickeln, das den bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet,
aber eine geordnete Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für
einen langfristigen Endzustand ermöglicht.
2.08 Dauner Straße
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die
Fläche soll reduziert werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als
Ausbaulinie genommen (inkl. Tennisplatz).
2.09 Kapellenstraße/Husarenstraße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
3.01; 3.03; 3.04; 3.06 Flächen
Grünzug West
- Erich-Deuser-Str.
-
Adrian-Meller-Str.
-
Hauptstr.
-
Frechener Weg
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung
werden abgelehnt.
3.07 Kölner Westen (siehe IV.)
4.01 Kolbgelände
Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis
der Beschlusslage des Rates vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom
17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtlichen
Rahmen für die zu-künftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die
Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die
Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Dabei sollen die Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom
Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich
einbezogen werden.
4.07 Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird
abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
4.09 Lindenbornstr./ Fröbelstr.
Es soll überprüft werden, ob die
konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier in Form von vorrangigem Bedarf für eine
sechsgruppige Kita) ggf. integriert geplant werden können. D.h., ob eine über der Kita-Nutzung liegende
Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt auch für die Flächen 5.20
(nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler Straße) und 8.22 (Olpener
Straße).
4.10 Stolberger Straße
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird
abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
5.07 Pferderennbahn
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
.
6.01 Im Kreuzfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie
in Auftrag zu geben, die insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:
- Eine sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile
und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und
des integrierten Handlungskonzeptes.
- Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit
den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen
im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu
betrachten.
- Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten
Gartenstadt.
- Überprüfung und Schaffung der sozialen , gewerblichen und
verkehrlichen Infrastruktur.
- Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der
Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter Hervorhebung der Fragestellung,
wie ent-steht eine urbane nachhaltige
Qualität in einer Stadtrandsiedlung.
- Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes
Worringer Bruch.
Die Studie ist bis Ende des ersten
Halbjahres 2018 den betroffenen Ratsgremien und der Bezirksvertretung
Chorweiler öffentlich vorzustellen.
In einem zweiten Schritt soll sich ein
Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem
Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim
Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind
haushalterisch bereitzustellen.
6.02 Brombeergasse
Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt –
mit Blick auf die bereits bestehende Bebauung gewählt werden.
6.08; 6.09 Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.
Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt.
Bevor eine weitere Planung der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal
2017 eine ÖPNV Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden
Ortschaften - erstellt werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb
bestehender Bebauung - soll zwingend
eine notwendige ÖPNV-Anbindung geprüft werden.
6.12 Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische
Schule)
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
6.23; 6.24 westlich & östliches Blumenberg (in
Verbindung mit 6.01)
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung
werden abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.
7.03 Lager Lind
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert.
Einer Bebauung wird nur inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des
Mauspfades, als Straßen-randbebauung, zugestimmt.
8.12 Hans-Schulten-Straße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
9.07 Thurner Kamp
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
d) nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die
Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger
Haltestellen des schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.
e) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen
auszubauen, um die woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als
Aufgabe der Wohnungsmarkt-region zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird
beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Machbarkeitsstudien
Für einige Stadtbezirke ergeben sich
gravierende Veränderungen durch eine Bereitstellung von zusätzlichen
Großflächen für den Wohnungsbau.
Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07
Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg (inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind
Machbarkeitsstudien oder anders geeignete Qualifizierungsverfahren
durchzuführen und eine breite Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die
entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.
Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen
über 10 ha für eine Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine
strategische Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach
welchen Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B.
vorhandene technische Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion.