Sitzung: 15.12.2016 STA/0022/2016
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3181/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Straßenrandbebauung Rochusstraße 201 bis 217 im Osten, der Parkanlage Hermann-Josef-Hieronymi-Park im Süden, den Sportplätzen im Westen und dem Lebensmittel-Discounter-Markt im Norden in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Rochusstraße in Köln-Ossendorf— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.