Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das „Überkleben/Durchstreichen“ der Ortsbezeichnung LANGEL amtlich begründet ist. Sollte dies nicht so sein, ist eine Instandsetzung in den Ursprung zu veranlassen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.