Der Ausschuss Soziales und Senioren
beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen
der Wahrnehmung der Kaufoption gemäß Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher
Kirchweg 104 zu einem Kaufpreis von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die
verbleibende Betriebsdauer von voraussichtlich sieben Jahren reduziert sich
damit die mit dieser Flüchtlingsunterkunft verbundene Haushaltsbelastung um
jährlich rd. 989.917,86 €.
Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungs- und Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 264.312,83 € für den Kauf zur Verfügung.
Für die
Deckung des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 3.641.185,17 € stehen in dem vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr
2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle
5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, investive Auszahlungsermächtigungen in
entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer
Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg,
bereitgestellt.
Für den
konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 511.434,27 € sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle
Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt