Sitzung: 15.12.2016 BV6/0023/2016
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits mit Schreiben vom 23.11.2016 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2899/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen