Nachtrag: 28.11.2016

Zusatz: TISCHVORLAGE

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

"Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - für den Bereich der Schulsozialarbeit die Personalkostenzuschüsse ab 2016 wie folgt festzusetzen:

1.    Ab 01.03.2016 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu den Personalkosten pro Stelle um 2.672,68 Euro von 55.000 Euro auf 57.672,68 Euro angehoben.

2.    Ab 01.02.2017 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu den Personalkosten pro Stelle um weitere 1.354,37 Euro von 57.672,68 Euro auf 59.027,05 Euro angehoben.

3.    Der aktuelle Höchstsatz der Zuschüsse zu den Overheadkosten und Regiemitteln bleibt konstant. Die Overheadkosten betragen 6.875 Euro pro Stelle, die  Regiemittel 4.215 Euro pro Stelle (siehe Anlage 2).“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.