Nachtrag: 28.11.2016
Sitzung: 28.11.2016 SHA/0020/2016
Zusatz: TISCHVORLAGE
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3398/2016
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"Der Rat beschließt – vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - für den Bereich der
Schulsozialarbeit die Personalkostenzuschüsse ab 2016 wie folgt festzusetzen:
1. Ab 01.03.2016 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu
den Personalkosten pro Stelle um 2.672,68
Euro von 55.000 Euro auf 57.672,68 Euro angehoben.
2. Ab 01.02.2017 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu
den Personalkosten pro Stelle um weitere 1.354,37 Euro von 57.672,68 Euro auf
59.027,05 Euro angehoben.
3. Der aktuelle Höchstsatz der Zuschüsse zu den Overheadkosten und Regiemitteln bleibt konstant. Die Overheadkosten betragen 6.875 Euro pro Stelle, die Regiemittel 4.215 Euro pro Stelle (siehe Anlage 2).“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.