Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung
der noch nicht verfügten Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 6.000 € gemäß Anlage
1.
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen
und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte
Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000
€ laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren
·
zuzüglich
50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr.
2288/2015)
und ist in voller Höhe für die Förderung der
Interkulturellen Zentren vorgesehen.
Damit wird die Förderung von 37
Interkulturellen Zentren in 2016 wie in Beschlussvorlage 3282/2016 dargestellt
fortgeführt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der derzeit noch
nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der
Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste
Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der
Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder
Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Neben den in der Beschlussvorlage 3282/2016
Anlage 2 aufgeführten Zentren besteht für 3 weitere Zentren eine Anerkennung.
Diese werden aus den verbleibenden Mitteln zu gleichen Teilen mit je 2.000 €
als einmaliger Zuschuss gefördert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt