Nachtrag: 19.12.2016
Sitzung: 20.12.2016 Rat/0026/2016
Zusatz: (siehe hierzu auch TOP 24.3)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1028/2015
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Ziffer IV des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:
„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b)
auf eine Bebauung der positiv bewerteten
nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung
mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung
der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu
integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist
anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater
Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.
d) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarktregion zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand
der Umsetzung zu berichten.“
wird
wie folgt ergänzt:
IV. Der Rat
bedankt sich bei den Bezirksvertretungen für ihre Vorschläge und Hinweise im
Rahmen der erfolgten Anhörungen und berücksichtigt diese im weiteren Verfahren.
Abweichend von Ziff. I a) und in Anbetracht der seitens der Bezirksvertretung
kompensatorisch vorgeschlagenen und weiter zu verfolgenden neuen Flächen BV
5.23 (westlich Escher Straße), BV 5.29 (östlich Neusser Straße) in Verbindung
mit 5.14 (Neusser Straße) und BV 5.31 (westlich Neusser Straße) spricht er sich
jedoch gegen die Weiterführung der Flächenvorschläge 5.07 Niehler Straße (Höhe
Pferderennbahn) und 5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel Nord aus.
Er bekennt sich zum Grundsatz der Belastungs-/ Verteilungsgerechtigkeit für
alle Stadtbezirke.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
II.
Beschluss zu Ziffer I- III und V – XI des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:
„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die
Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
d) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
e)
auf eine Bebauung der positiv bewerteten
nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung
mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung
der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu
integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist
anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater
Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
f) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.
d) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarktregion zu verstehen.
II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der
Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand
der Umsetzung zu berichten.“
wird
wie folgt ergänzt:
IV. Text siehe Abstimmung zu I.
V. Bzgl. der infrastrukturellen
Anforderungen an neue Wohnungsbauflächen (I. a)) ist insbesondere auch die
erforderliche Verkehrsinfrastruktur einschl. ÖPNV-Anbindung mit zu
berücksichtigen und umzusetzen. Im Sinne einer integrierten
Stadtentwicklungsplanung sind erforderliche Verkehrskonzepte parallel zu den
Bauleitplanverfahren vorzulegen.
VI. Bei der Wiederaufnahme des Baulückenprogramms gemäß I. b) ist
an die weiteren Erfahrungen und Aktivitäten der gesamten Kölner
Wohnungswirtschaft anzuknüpfen. Für das Vorgehen nach Ziff. II gilt dies
sinngemäß.
VII. Der Bericht der Umsetzung gemäß Ziff. III fußt auf der
Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 zu einem insbesondere um die vom
Rat beschlossenen neuen Flächen aktualisierten Wohnungsbauprogramm. Dem
Stadtentwicklungsausschuss ist halbjährlich eine Fortschreibung und
Aktualisierung der in den Flächenpässen enthaltenen Informationen vorzulegen.
VIII. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob im Sinne eines
optimierten und nachhaltigen Flächenverbrauchs die Anzahl der Wohneinheiten
durch hochgeschossigere und verdichtetere Bauweise jeweils weiter erhöht werden
kann und soll, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen
baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urbanen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch,
mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsverträglichkeit der geplanten Bebauung und
des Einwohnerzuwachses sicherzustellen. Das Entstehen neuer „Problemviertel“
gilt es selbstverständlich zu verhindern.
IX. Die Möglichkeit der Dach- bzw. Fassadenbegrünung ist seitens
der Verwaltung in den Plan- und Baugenehmigungsverfahren regelmäßig zu prüfen
und ggf. von den Bauherren einzufordern, v.a. zum Ausgleich der negativen
stadtklimatischen Auswirkungen durch die Nachverdichtung.
X. Diejenigen Flächen, die seitens der Bezirksvertretungen
vorgeschlagen, jedoch von der Verwaltung mit einer ablehnenden Stellungnahme
versehen worden sind, sind im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren darauf zu
überprüfen, ob diese Flächen zur Schaffung von Wohnraum mittlerweile ganz oder
teilweise zur Verfügung stehen. Bei Flächen, für die eine Kita-Nutzung
vorgesehen ist, ist stets zu prüfen, ob
diese in eine Wohnnutzung integriert werden kann. Dem Stadtentwicklungsausschuss,
weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich zuständigen
Bezirksvertretungen ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
XI. Zur Deckung
der verbleibenden Wohneinheitenlücke bis 2029 (gemäß Vorschlag der Verwaltung
17.000) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzepts
zur Aktivierung weiterer Flächenpotenziale im Innen- und Außenbereich.
Insbesondere sollen folgende Flächen im Rahmen der
anstehenden Regionalplanneuaufstellung zur Umwandlung in einen Allgemeinen
Siedlungsbereich (Zielsetzung: Neuen Flächen für Wohnungsbau) geprüft werden:
-
Fläche BV 2.08 (Dauner Straße),
-
Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/
Husarenstraße),
-
Fläche BV 3.07 (Kölner Westen),
-
Fläche BV 5.24 (Longericher Straße),
-
Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg),
-
Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst),
-
Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße)
inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt,
-
Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg),
-
„Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“)
östlich des Neubrücker Rings.
-
Fläche östlich des Frechener Wegs, südlich
der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und
nördlich der A4 („Quartier Potsdamer Straße“). Dabei ist ein ausreichend
breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu
prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-Kombination als Lärmschutz zur
Autobahn.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, dem
Stadtentwicklungsausschuss bereits im I. Quartal 2017 eine Schätzung der auf
diesen Flächen jeweils zu realisierenden Wohneinheiten vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die
Linke. abgelehnt.
III. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der Gruppe GUT:
1. Stellt sich bei durchzuführenden weitergehenden Umweltprüfungen heraus,
dass eine Bebauung der neuen Flächen im Widerspruch zur übergeordneten
Zielstellung „Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen“ stehen, werden diese
Flächen aufgegeben.
2. Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Nachverdichtungen haben Vorrang vor
weiterem Flächenverbrauch. Aufgabe des Baulückenprogramms ist auch, neue
Anreize für Eigentümer*innen zu entwickeln, bzw. festzustellen welche
Hindernisse bestehen.
3. Nachstehende Flächen sollen geändert werden:
1.01 Innere Kanalstraße/Krefelder Straße: Wie Empfehlung BV1 und Verwaltung
1.02 Südlich Perlengraben: Wird abgelehnt
1.03 Nördlich Severinsbrücke: Wird abgelehnt
5.08 Am Bilderstöckchen: Wird abgelehnt
BV 4.07 Schlachthof: Wie Empfehlung BV4
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln,
der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.
IV. Beschluss
gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am
15.12.2016:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den
Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in
Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und
Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b) auf
eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen
der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen
auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen
Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und
Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen
werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) Nachstehende
Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten Anmerkungen beschlossen
werden:
1.01
Innere
Kanalstr. / Krefelder Str.
Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung
wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter
Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der der-zeit dort
ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung
angeboten werden.
1.07 Mediapark/Herkulesberg
Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu beplanen, dass der
August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in seinem Bestand nicht
beeinträchtigt wird.
1.08 Gummersbacher Str.
Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung zur gemeinsamen
Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert werden kann.
2.03 Am Kölnberg
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert:
Die Fläche wird um eine nord-östlich der Straße Am Kölnberg und der B 51
Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist auf eine stabilisierende
städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die Umsetzung soll unter
Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, der
Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.
2.06 Höninger Weg/ Gottesweg
Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den
bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet, aber eine geordnete
Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für einen langfristigen Endzustand
ermöglicht.
2.08 Dauner Straße
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die Fläche soll reduziert
werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als Ausbaulinie genommen (inkl.
Tennisplatz).
2.09 Kapellenstraße/Husarenstraße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
3.01; 3.03; Flächen Grünzug West
3.04; 3.06 -
Erich-Deuser-Str.
-
Adrian-Meller-Str.
-
Hauptstr.
-
Frechener Weg
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt.
3.07 Kölner Westen (siehe IV.)
4.01 Kolbgelände
Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates
vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu
verfolgen, die auch den planungsrechtlichen Rahmen für die zu-künftige Nutzung
des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit
Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an
öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die
Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom Grundstückseigentümer
NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich einbezogen werden.
4.07 Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu
realisieren.
4.09 Lindenbornstr./ Fröbelstr.
Es soll überprüft werden, ob die konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier
in Form von vorrangigem Bedarf für eine sechsgruppige Kita) ggf. integriert
geplant werden können. D.h., ob eine
über der Kita-Nutzung liegende Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt
auch für die Flächen 5.20 (nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler
Straße) und 8.22 (Olpener Straße).
4.10 Stolberger Straße
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu
realisieren.
5.07 Pferderennbahn
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
.
6.01 Im Kreuzfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die
insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:
- Eine
sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis
der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten
Handlungskonzeptes.
- Eine
optimale räumliche und bauliche Ausnutzung
der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten
Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen
im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu
betrachten.
- Berücksichtigung
der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.
- Überprüfung
und Schaffung der sozialen , gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur.
- Berücksichtigung
des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter
Hervorhebung der Fragestellung, wie ent-steht eine urbane nachhaltige Qualität in einer Stadtrandsiedlung.
- Berücksichtigung
der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch.
Die Studie ist bis Ende des ersten Halbjahres 2018 den betroffenen
Ratsgremien und der Bezirksvertretung Chorweiler öffentlich vorzustellen.
In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer
möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd
anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn
an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind haushalterisch
bereitzustellen.
6.02 Brombeergasse
Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt – mit Blick auf die bereits
bestehende Bebauung gewählt werden.
6.08; 6.09 Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.
Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt. Bevor eine weitere Planung
der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal 2017 eine ÖPNV
Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften - erstellt
werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb bestehender Bebauung
- soll zwingend eine notwendige
ÖPNV-Anbindung geprüft werden.
6.12 Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische
Schule)
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
6.23; 6.24 westlich & östliches Blumenberg (in
Verbindung mit 6.01)
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt, um
Wohnungsbau zu realisieren.
7.03 Lager Lind
Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Einer Bebauung wird nur
inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des Mauspfades, als
Straßen-randbebauung, zugestimmt.
8.12 Hans-Schulten-Straße
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
9.07 Thurner Kamp
Die
Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.
d) nach
inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren
Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des
schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.
e) die
regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die
woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der
Wohnungsmarkt-region zu verstehen.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird
beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu
berichten.
IV. Machbarkeitsstudien
Für einige Stadtbezirke ergeben sich gravierende Veränderungen durch
eine Bereitstellung von zusätzlichen Großflächen für den Wohnungsbau.
Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07 Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg
(inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind Machbarkeitsstudien oder
anders geeignete Qualifizierungsverfahren durchzuführen und eine breite
Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die entsprechenden
Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.
Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen über 10 ha für eine
Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine strategische
Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach welchen
Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B. vorhandene technische
Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der
Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP
3.1.3 Antrag der Gruppe GUT betreffend
"Bauwagenplatz "Wem gehört die Welt"
AN/2092/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/2131/2016
behandelt.