Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Ziffer IV des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:

 

„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

c)    nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.

d) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarktregion zu verstehen.

 

II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.“

 

wird wie folgt ergänzt:

 

IV.       Der Rat bedankt sich bei den Bezirksvertretungen für ihre Vorschläge und Hinweise im Rahmen der erfolgten Anhörungen und berücksichtigt diese im weiteren Verfahren. Abweichend von Ziff. I a) und in Anbetracht der seitens der Bezirksvertretung kompensatorisch vorgeschlagenen und weiter zu verfolgenden neuen Flächen BV 5.23 (westlich Escher Straße), BV 5.29 (östlich Neusser Straße) in Verbindung mit 5.14 (Neusser Straße) und BV 5.31 (westlich Neusser Straße) spricht er sich jedoch gegen die Weiterführung der Flächenvorschläge 5.07 Niehler Straße (Höhe Pferderennbahn) und 5.11 Arrondierung Innerer Grüngürtel Nord aus.

 

Er bekennt sich zum Grundsatz der Belastungs-/ Verteilungsgerechtigkeit für alle Stadtbezirke.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss zu Ziffer I- III und V – XI des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der da lautet:

 

„I. Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

d)    für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

e)    auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

f)     nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV zu intensivieren.

d) die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die wohnungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarktregion zu verstehen.

 

II. Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.“

 

wird wie folgt ergänzt:

 

IV.       Text siehe Abstimmung zu I.

 

 

V.        Bzgl. der infrastrukturellen Anforderungen an neue Wohnungsbauflächen (I. a)) ist insbesondere auch die erforderliche Verkehrsinfrastruktur einschl. ÖPNV-Anbindung mit zu berücksichtigen und umzusetzen. Im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungsplanung sind erforderliche Verkehrskonzepte parallel zu den Bauleitplanverfahren vorzulegen.

           

VI.       Bei der Wiederaufnahme des Baulückenprogramms gemäß I. b) ist an die weiteren Erfahrungen und Aktivitäten der gesamten Kölner Wohnungswirtschaft anzuknüpfen. Für das Vorgehen nach Ziff. II gilt dies sinngemäß.

 

VII.      Der Bericht der Umsetzung gemäß Ziff. III fußt auf der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 zu einem insbesondere um die vom Rat beschlossenen neuen Flächen aktualisierten Wohnungsbauprogramm. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist halbjährlich eine Fortschreibung und Aktualisierung der in den Flächenpässen enthaltenen Informationen vorzulegen.

 

VIII.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob im Sinne eines optimierten und nachhaltigen Flächenverbrauchs die Anzahl der Wohneinheiten durch hochgeschossigere und verdichtetere Bauweise jeweils weiter erhöht werden kann und soll, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urbanen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsverträglichkeit der geplanten Bebauung und des Einwohnerzuwachses sicherzustellen. Das Entstehen neuer „Problemviertel“ gilt es selbstverständlich zu verhindern.

 

IX.       Die Möglichkeit der Dach- bzw. Fassadenbegrünung ist seitens der Verwaltung in den Plan- und Baugenehmigungsverfahren regelmäßig zu prüfen und ggf. von den Bauherren einzufordern, v.a. zum Ausgleich der negativen stadtklimatischen Auswirkungen durch die Nachverdichtung.

 

X.        Diejenigen Flächen, die seitens der Bezirksvertretungen vorgeschlagen, jedoch von der Verwaltung mit einer ablehnenden Stellungnahme versehen worden sind, sind im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren darauf zu überprüfen, ob diese Flächen zur Schaffung von Wohnraum mittlerweile ganz oder teilweise zur Verfügung stehen. Bei Flächen, für die eine Kita-Nutzung vorgesehen  ist, ist stets zu prüfen, ob diese in eine Wohnnutzung integriert werden kann. Dem Stadtentwicklungsausschuss, weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

 

XI.       Zur Deckung der verbleibenden Wohneinheitenlücke bis 2029 (gemäß Vorschlag der Verwaltung 17.000) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur Aktivierung weiterer Flächenpotenziale im Innen- und Außenbereich.

 

Insbesondere sollen folgende Flächen im Rahmen der anstehenden Regionalplanneuaufstellung zur Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (Zielsetzung: Neuen Flächen für Wohnungsbau) geprüft werden:

    

-    Fläche BV 2.08 (Dauner Straße),

-    Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/ Husarenstraße),

-    Fläche BV 3.07 (Kölner Westen),

-    Fläche BV 5.24 (Longericher Straße),

-    Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg),

-    Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst),

-    Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße) inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt,

-    Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg),

-    „Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“) östlich des Neubrücker Rings.

-    Fläche östlich des Frechener Wegs, südlich der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und nördlich der A4 („Quartier Potsdamer Straße“). Dabei ist ein ausreichend breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-Kombination als Lärmschutz zur Autobahn.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss bereits im I. Quartal 2017 eine Schätzung der auf diesen Flächen jeweils zu realisierenden Wohneinheiten vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

 

 

 

III. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Gruppe GUT:

 

1.      Stellt sich bei durchzuführenden weitergehenden Umweltprüfungen heraus, dass eine Bebauung der neuen Flächen im Widerspruch zur übergeordneten Zielstellung „Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen“ stehen, werden diese Flächen aufgegeben.

 

2.      Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Nachverdichtungen haben Vorrang vor weiterem Flächenverbrauch. Aufgabe des Baulückenprogramms ist auch, neue Anreize für Eigentümer*innen zu entwickeln, bzw. festzustellen welche Hindernisse bestehen.

 

3.      Nachstehende Flächen sollen geändert werden:

 

1.01 Innere Kanalstraße/Krefelder Straße: Wie Empfehlung BV1 und Verwaltung

1.02 Südlich Perlengraben: Wird abgelehnt

1.03 Nördlich Severinsbrücke: Wird abgelehnt

5.08 Am Bilderstöckchen: Wird abgelehnt

BV 4.07 Schlachthof: Wie Empfehlung BV4

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.

 

 

 

IV. Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 15.12.2016:

 

I.          Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche und die Bewertungen gemäß den Anlagen 3 und 21 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)         für die positiv bewerteten planbedürftigen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 sind bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

 

b)         auf eine Bebauung der positiv bewerteten nicht planbedürftigen baureifen Flächen der Anlagen 3 und 21.1 in Verbindung mit 21.2 hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemü-hungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben. Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

c)         Nachstehende Flächen sollen geändert, bzw. mit den aufgeführten Anmerkungen beschlossen werden:

 

1.01                  Innere Kanalstr. / Krefelder Str.

Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der der-zeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten werden.

 

1.07                Mediapark/Herkulesberg

Die Fläche ist inkl. der Erschließung so zu beplanen, dass der August-Sander-Park (die Lärmschutzwälle ausgenommen) in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.

 

1.08                Gummersbacher Str.

Es soll überprüft werden, ob eine Überbauung zur gemeinsamen Realisierung von Wohnen und Parken an dieser Stelle realisiert werden kann.

 

2.03                Am Kölnberg

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert:

Die Fläche wird um eine nord-östlich der Straße Am Kölnberg und der B 51 Fläche ergänzt. Bei Umsetzung der Planung ist auf eine stabilisierende städtebauliche und soziale Struktur zu achten. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, der Nahversor-gungssituation und der bestehenden Sozialstruktur erfolgen.

 

2.06                Höninger Weg/ Gottesweg

Für die Fläche ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den bestehenden Nutzungen einen Bestandsschutz gewährleistet, aber eine geordnete Nachverdichtung für den Wohnungsbau mit einer Vision für einen langfristigen Endzustand ermöglicht.

 

2.08                Dauner Straße

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Die Fläche soll reduziert werden. Die bisherige Ortsrandbebauung wir hier als Ausbaulinie genommen (inkl. Tennisplatz).

 

2.09                Kapellenstraße/Husarenstraße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

3.01; 3.03;      Flächen Grünzug West

3.04; 3.06                   - Erich-Deuser-Str.

                                               - Adrian-Meller-Str.

                                               - Hauptstr.

                                               - Frechener Weg

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt.

 

3.07                Kölner Westen (siehe IV.)

 

4.01                Kolbgelände

Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates vom vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (AN/0788/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtlichen Rahmen für die zu-künftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die Nutzungsinteressen von „Wir selbst e.V“ in einer vom Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücks-veräußerung verträglich einbezogen werden.

 

4.07                Schlachthof Liebigstr. südl. Teilstück

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

4.09                Lindenbornstr./ Fröbelstr.

Es soll überprüft werden, ob die konkurrierenden Nutzungsansprüche (hier in Form von vorrangigem Bedarf für eine sechsgruppige Kita) ggf. integriert geplant werden können.  D.h., ob eine über der Kita-Nutzung liegende Wohn-Bebauung ermöglicht werden kann. Dies gilt auch für die Flächen 5.20 (nördlich Xantener Straße), 5.22 (westlich Niehler Straße) und 8.22 (Olpener Straße).

 

4.10                Stolberger Straße

Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

5.07                Pferderennbahn

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

5.11                Arrondierung Innerer Grüngürtel

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

.

6.01                Im Kreuzfeld

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die insbe-sondere folgende Aspekte behandelt soll:

 

-           Eine sozial-räumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten Handlungskonzeptes.

-           Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung  der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die  von der BV Chorweiler vorgeschlagenen Flächen im SteK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östliches Blumenberg zu betrachten.

-          Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.

-           Überprüfung und Schaffung der sozialen , gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur.

-           Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunkten“ unter Hervorhebung der Fragestellung, wie ent-steht eine urbane nachhaltige  Qualität in einer Stadtrandsiedlung.

-           Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch.

 

Die Studie ist bis Ende des ersten Halbjahres 2018 den betroffenen Ratsgremien und der Bezirksvertretung Chorweiler öffentlich vorzustellen.

 

In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Benötigte Haushaltsmittel sind haushalterisch bereitzustellen.

 

            6.02                 Brombeergasse

Hier soll ein geänderter Flächenzuschnitt – mit Blick auf die bereits bestehende Bebauung gewählt werden.

 

6.08; 6.09       Hahnerweg & Nordwestl. Greesberger Str.

Die Gebiete werden zunächst zurückgestellt. Bevor eine weitere Planung der Flächen verfolgt wird, soll bis zum 4. Quartal 2017 eine ÖPNV Bedarfs-analyse – unter Berücksichtigung der umliegenden Ortschaften - erstellt werden. Vor der Überplanung weiterer Flächen - außerhalb bestehender Bebauung -  soll zwingend eine notwendige ÖPNV-Anbindung geprüft werden.

 

6.12                Volkhovener Weg / Anna-Lang. (Historische Schule)

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

6.23; 6.24       westlich & östliches Blumenberg (in Verbindung mit 6.01)

Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung werden abgelehnt, um Wohnungsbau zu realisieren.

 

7.03                Lager Lind    

Der Verwaltungsvorschlag wird geändert. Einer Bebauung wird nur inner-halb der versiegelten Fläche sowie entlang des Mauspfades, als Straßen-randbebauung, zugestimmt.

 

8.12                Hans-Schulten-Straße

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

            9.07                 Thurner Kamp

                                   Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird abgelehnt.

 

 

d)         nach inzwischen erfolgter ÖPNV-Bedarfsplananmeldung die Suche nach weiteren Flächenpotenzialen im Einzugsbereich möglicher künftiger Haltestellen des schienenge-bundenen ÖPNV zu intensivieren.

 

e)         die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen auszubauen, um die woh-nungspolitischen Herausforderungen künftig verstärkt als Aufgabe der Wohnungsmarkt-region zu verstehen.

 

II.         Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.        Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu

            berichten.

 

IV.       Machbarkeitsstudien

 

Für einige Stadtbezirke ergeben sich gravierende Veränderungen durch eine Bereitstellung von zusätzlichen Großflächen für den Wohnungsbau.

 

Für Flächen größer 10 ha (so z. B. 3.07 Kölner Westen, 6.08 Hahnerweg (inkl. Fläche 6.09), 8.05 Klinikum Merheim) sind Machbarkeitsstudien oder anders geeignete Qualifizierungsverfahren durchzuführen und eine breite Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dafür sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen und bereitzustellen.

 

Für Stadtbezirke, die mehrere Großflächen über 10 ha für eine Entwicklung identifiziert haben - wie SB 6 - sollte eine strategische Verfahrensweise erarbeitet werden, in welcher Reihenfolge, nach welchen Kriterien die Flächen für eine Entwicklung in Betracht kommt (z.B. vorhandene technische Infrastruktur, vorhandene ÖV-Erschließung u.ä. ).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP

 

3.1.3      Antrag der Gruppe GUT betreffend "Bauwagenplatz "Wem gehört die Welt"

AN/2092/2016

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

AN/2131/2016

 

behandelt.