Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
In Punkt 5 des Beschlussvorschlages soll hinter den 1.
Absatz folgender Text ergänzt werden:
"Die Neubebauung soll die Lücke zwischen den
anschließenden Gebäuden an der Palmstraße und an der Alten Wallgasse
städtebaulich schließen. Dementsprechend ist die Schulnutzung in eine
Blockbebauung zu integrieren und die restliche Nutzfläche mit Wohnungen oder
Büroflächen zu füllen. Sollte die Gebäudewirtschaft nicht in der Lage sein,
eine entsprechende Planung vorzulegen, ist die Planungsleistung an Dritte zu vergeben."
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie
Wähler Köln) abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung
Innenstadt aus der Sitzung vom 08.12.2016 und des Betriebsausschusses
Gebäudewirtschaft aus der Sitzung vom 12.12.2016:
2)
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2023 die Zusetzung einer insgesamt 0,4 Stelle
Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die Zügigkeitserweiterung am Gymnasium
Alte Wallgasse. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die ab 2023 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 18.720 € sind bei der Veranschlagung im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
4)
Die sofortige
Vollziehung des Beschlusspunktes 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
5)
Für die räumliche
Umsetzung der Zügigkeitserweiterung beschließt der Rat der Stadt Köln ferner
die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung
eines entsprechenden Erweiterungsbaus für das Gymnasium Alte Wallgasse 10,
50672 Köln (Königin-Luise-Schule) auf dem Grundstück Palmstraße 1, 50672 Köln
nach gesicherter Finanzierung.
Die Neubebauung soll die Lücke zwischen
den anschließenden Gebäuden an der Palmstraße städtebaulich schließen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben.
Der
Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen
(Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten
bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung auf rd. 660.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im
Haushaltsjahr 2017 ergebniswirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied
Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Judith Wolter
verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.