Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Der Rat möge beschließen:

In Punkt 5 des Beschlussvorschlages soll hinter den 1. Absatz folgender Text ergänzt werden:

"Die Neubebauung soll die Lücke zwischen den anschließenden Gebäuden an der Palmstraße und an der Alten Wallgasse städtebaulich schließen. Dementsprechend ist die Schulnutzung in eine Blockbebauung zu integrieren und die restliche Nutzfläche mit Wohnungen oder Büroflächen zu füllen. Sollte die Gebäudewirtschaft nicht in der Lage sein, eine entsprechende Planung vorzulegen, ist die Planungsleistung an Dritte zu vergeben."

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II. Beschluss gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 08.12.2016 und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft aus der Sitzung vom 12.12.2016:

1)     Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2023/24. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus können in der Regel jährlich nur 3 Eingangsklassen in der Sekundarstufe I und 5 Eingangsklassen in der Sekundarstufe II gebildet werden.

2)     Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023 die Zusetzung einer insgesamt 0,4 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die Zügigkeitserweiterung am Gymnasium Alte Wallgasse. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die ab 2023 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 18.720 € sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

3)     Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

4)     Die sofortige Vollziehung des Beschlusspunktes 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

5)     Für die räumliche Umsetzung der Zügigkeitserweiterung beschließt der Rat der Stadt Köln ferner die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines entsprechenden Erweiterungsbaus für das Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln (Königin-Luise-Schule) auf dem Grundstück Palmstraße 1, 50672 Köln nach gesicherter Finanzierung.

       Die Neubebauung soll die Lücke zwischen den anschließenden Gebäuden an der Palmstraße städtebaulich schließen.

       Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.

       Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

       Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 660.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 ergebniswirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Judith Wolter verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.