Beschlüsse:

I. Beschluss über den Vertagungsantrag von Ratsmitglied Kockerbeck:

Ratsmitglied Kockerbeck beantragt die Entscheidung zu vertagen und nach der geänderten Beschlussempfehlung durch den Jugendhilfeausschuss in der Sache zunächst die Bezirksvertretung Nippes zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten abgelehnt.

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Vorschlag der Oberbürgermeisterin zur „Einrichtung einer Jugendeinrichtung im Clouth-Quartier in Köln-Nippes in Trägerschaft der Jugendzentren gGmbH (JugZ) sowie Zusetzung von Mitteln zur Förderung einer zusätzlichen Personalstelle für den Kölner Spielewerkstatt e.V. ab 2018“ wird beschlossen und wie folgt ergänzt (Ergänzungen des Beschlusstextes kursiv und fett):

Der Rat der Stadt Köln beschließt eine zusätzliche Jugendeinrichtung im Stadtbezirk Nippes. Diese wird von einem Investor in der Größe von 450 qm Nutzfläche auf dem Clouth Areal errichtet. Die Jugendeinrichtung wird voraussichtlich 2018 ihren Betrieb aufnehmen und in Trägerschaft der Jugendzentren Köln gGmbH geführt. Grundlage für die Übernahme der Trägerschaft der JugZ GgmbH ist das von der JugZ gGmbH in Zusammenarbeit mit dem ComputerProjekt Köln e.V. erstellte Konzept für die Jugendeinrichtung „Open Source“.

Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Zuschuss in Höhe von € 213.420,00 an die Jugendzentren gGmbH zum Betrieb der Jugendeinrichtung ab 2018 sowie einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für die technische Ausstattung zur Umsetzung der medienpädagogischen Spezialisierung in Höhe von 40.000,00€.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der Angebote der bildenden Kunst des Kölner Spielewerkstatt e.V. in Höhe von € 65.500,00.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Jugendfilmclub Köln e.V. (JFC e.V.), für diesen neue und adäquate Räumlichkeiten im Rahmen des derzeitigen Budgets zu suchen, um die derzeit schwierige Unterbringungssituation des Vereins zu verbessern.

Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2018 im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

III. Beschluss gemäß Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 13.12.2016:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt die Errichtung eines Gebäudes  in der Größe von ca. 450 qm Nutzfläche auf dem Clouth-Quartier. Die Immobile wird von einem Investor gebaut und an den Träger der freien Jugendhilfe „jfc Medienzentrum“ vermietet. Der Umzug des jfc Medienzentrums von seinem bisherigen Standort am Hansaring erfolgt nach Fertigstellung der Immobilie voraussichtlich 2018.

2.    Ferner beschließt der Rat der Stadt Köln einen jährlichen Mietkostenzuschuss an das jfc Medienzentrum in Höhe von 25.000 Euro ab Betrieb der Einrichtung auf dem Clouth-Quartier, sowie einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für den Umzug in Höhe von 40.000 Euro.

3.    Der Rat der Stadt Köln beschließt die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der Angebote der bildenden Kunst der Kölner Spielewerkstatt in Höhe von 65.500 Euro.

Die Kölner Spielewerkstatt e.V. will mit ihrem Umzug in ihr 280 qm großes Kultur -und Begegnungszentrum in der Halle 17 auch an 2 Nachmittagen/Woche offene Kinder- und Jugendangebote auf dem Luftschiffplatz bzw. in den angrenzenden neuen Räumlichkeiten anbieten.

Um eine entsprechende Finanzierung für Honorar - und Sachmittel (ca. 12.000 Euro / Jahr) wird sich der Verein bemühen. (z.B. LVR, GAG, Stadt Köln, wir helfen, ...).

4.    Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2018 im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu berücksichtigen.

5.    Die Verwaltung wird außerdem beauftragt darzustellen, in welchen Stadtteilen bestehende Jugendprojekte in Bezug auf die im AK 80 diskutierte Bedarfsanalyse für Jugendeinrichtungen erweitert und/oder in eine Jugendeinrichtung umgewandelt werden können oder sollen.
In der Darstellung wird gebeten, die Kosten nach investivem und konsumtivem Aufwand zu differenzieren.

6.    Die Verwaltung soll auf einer der Ausschusssitzungen im ersten Halbjahr 2017 darstellen, wie die Bedarfe an Jugendeinrichtungen und -projekten gedeckt werden sollen, die in der Prioritätenliste der Verwaltung auf einem Rang vor Nippes stehen. Dazu soll die Verwaltung eine detaillierte Maßnahmenplanung vorlegen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Ratsmitglied Dr. Bürgermeister nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.