Beschlüsse:
I.
Verweisungsantrag zu Ziffer 3 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:
Der Rat beschließt, Ziffer 3 des Änderungsantrages, der da lautet:
3.
Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung (Soziales, Jugend, Gesundheit), auf
der Basis einer Ist-Analyse wirksame Konzepte für zusätzlich erforderliche
begleitende niedrigschwellige Hilfsangebote zu entwickeln.
zur weiteren Beratung in folgende Ausschüsse zu verweisen:
-
Ausschuss für Soziales und Senioren
-
Gesundheitsausschuss
-
Jugendhilfeausschuss
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie
mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
II. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung in der geänderten
Fassung des Beschlusses des AVR am 12.12.2016, wird unter Streichung der Ziffer
3 und unter Ergänzung der Ziffer 2 des Verwaltungsvorschlags wie folgt geändert
(Ergänzung kursiv und fett
hervorgehoben):
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die 1.
Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (Kölner Stadtordnung -
KSO) vom 14. April 2014 mit den nachfolgen genannten Abweichungen:
a. § 9 Darbietung von Straßenmusik
und -schauspiel und anderer Straßenkunst
(1) Straßenmusik und -schauspiel darf nur in den ersten 30
Minuten einer vollen Stunde in einer Lautstärke dargeboten werden, dass
unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Die zweite Hälfte jeder
vollen Stunde ist spielfrei zu halten. In der Zeit von 22 Uhr bis 10 Uhr darf
keine Straßenmusik gespielt werden. Nach jeder Darbietung ist der Standort so
zu verändern, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar
ist; der neue Standort muss mindestens 300 Meter entfernt sein. Jeder Standort
darf pro Tag und Musiker nur einmal bezogen werden.
(2) Im Umfeld des Domes ist der Einsatz von Lautsprechern
und elektronischen Verstärkern für Straßenmusik, Straßenschauspiel und andere
Straßenkunst verboten. Das Umfeld des Domes um-fasst auf der Nordseite die
Domplatte einschließlich der Freitreppe und des unmittelbaren Bereichs vor dem
Treppenaufgang auf dem Bahnhofsvorplatz einschließlich Chargensheimerplatz. Auf
der Westseite das Domkloster einschließlich der Platzfläche am Römerbogen und
des Kardinal-Höffner-Platzes wie der Straßen Unter Fettenhennen und Domgässchen
sowie den Wallrafplatz. Auf der Südseite die Straßen Am Hof und
Bischofsgartenstraße ein-schließlich des gesamten Roncalliplatzes und der
Nordseite des Kurt-Hackenberg-Platzes. Auf der Ostseite der Heinrich-Böll-Platz
und die Gebäudewand des Museum Ludwig. Der entsprechende Bereich ist in Anlage
1 gekennzeichnet, die Bestandteil dieser Verordnung ist.
b. § 11 a Alkohol- und
Drogenkonsum in unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen
Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und
Schulen ist das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen im öffentlichen Raum
verboten.
c. § 24 Abs. 3 wird wie folgt neu
gefasst:
(3) In den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen
Spiel- und Bolzplätzen sind Golf sowie Mannschaftssportarten und –spiele von
kommerziellen Sportanbietern oder ähnlich organisierten Gruppen sowie
Ligabetrieb grundsätzlich verboten.
d. § 25 Nutzungsregeln für
öffentliche Spiel- und Bolzplätze
(1) Die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ist
grundsätzlich täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. Ein Aufenthalt ist
grundsätzlich bei Beachtung von Absatz 2 gestattet.
(2) Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind
a. der Konsum und das Mitführen von alkoholischen Getränken,
b. der Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen
Er-zeugnissen (z.B. E-Zigaretten, Shishas) oder Drogen,
c. das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen,
d. das Befahren mit verbrennungsmotorbetriebenen Kfz und
e. die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen
verboten.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat
und seinen Gremien sowie den Bezirksvertretungen im ersten Quartal 2018 einen
Bericht über die Auswirkungen der KSO-Änderungen vorzulegen.
3. Die
ursprüngliche Ziffer 2. der Verwaltungsvorlage entfällt.
3. Ergänzend beauftragt der Rat die
Verwaltung (Soziales, Jugend, Gesundheit), auf der Basis einer Ist-Analyse
wirksame Konzepte für zusätzlich erforderliche begleitende niedrigschwellige
Hilfsangebote zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der
Gruppe pro Köln sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler
Köln) abgelehnt.
III. Beschluss
gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /
Vergabe / Internationales aus seiner Sitzung am 12.12.2016:
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (Kölner Stadtordnung -
KSO) vom 14. April 2014 mit den nachfolgen genannten Abweichungen:
a. § 9 Darbietung von Straßenmusik und
–schauspiel und anderer Straßenkunst
(1)
Straßenmusik und –schauspiel darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen
Stunde in einer Lautstärke dargeboten werden, dass unbeteiligte Personen nicht
erheblich belästigt werden. Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde ist spielfrei
zu halten. In der Zeit von 22 Uhr bis 10 Uhr darf keine Straßenmusik gespielt
werden. Nach jeder Darbietung ist der Standort so zu verändern, dass die
Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist; der neue Standort
muss mindestens 300 Meter entfernt sein. Jeder Standort darf pro Tag und
Musiker nur einmal bezogen werden.
(2)
Im Umfeld des Domes ist der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen
Verstärkern für Straßenmusik, Straßenschauspiel und andere Straßenkunst
verboten. Das Umfeld des Domes umfasst auf der Nordseite die Domplatte
einschließlich der Freitreppe und des unmittelbaren Bereichs vor dem
Treppenaufgang auf dem Bahnhofsvorplatz einschließlich Chargensheimerplatz. Auf
der Westseite das Domkloster einschließlich der Platzfläche am Römerbogen und
des Kardinal-Höffner-Platzes sowie der Straßen Unter Fettenhennen und
Domgässchen sowie den Wallrafplatz. Auf der Südseite die Straßen Am Hof und
Bischofsgartenstraße einschließlich des gesamten Roncalliplatzes und der
Nordseite des Kurt-Hackenberg-Platzes. Auf der Ostseite der Heinrich-Böll-Platz
und die Gebäudewand des Museum Ludwig. Der entsprechende Bereich ist in Anlage
1 gekennzeichnet, die Bestandteil dieser Verordnung ist.
b. § 11 a Alkohol- und Drogenkonsum in
unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen
Im unmittelbaren
Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von Alkohol
und/oder Drogen im öffentlichen Raum verboten.
c. § 24 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) In den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind Golf sowie Mannschaftssportarten und –spiele von kommerziellen Sportanbietern oder ähnlich organisierten Gruppen sowie Ligabetrieb grundsätzlich verboten.
d. § 25 Nutzungsregeln für öffentliche
Spiel- und Bolzplätze
(1) Die
Benutzung der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ist grundsätzlich täglich von
7:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. Ein Aufenthalt ist grundsätzlich bei Beachtung
von Absatz 2 gestattet.
(2)
Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind
a. der Konsum und das Mitführen von
alkoholischen Getränken,
b. der
Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen
(z.B. E-Zigaretten,
Shishas) oder Drogen,
c. das Fahrradfahren von Jugendlichen und
Erwachsenen,
d. das Befahren mit
verbrennungsmotorbetriebenen Kfz und
e. die Einrichtung und Unterhaltung von
Feuerstellen verboten.
1.
Darüber hinaus wird die Verwaltung
aufgefordert, dem Rat und seinen Gremien sowie den Bezirksvertretungen im
ersten Quartal 2018 einen Bericht über die Auswirkungen der KSO-Änderungen
vorzulegen.
2.
Die ursprüngliche Ziffer 2. der
Verwaltungsvorlage entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie
mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.