Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2017 (Anlage 1) fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2017 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
8,58 % für Beihilfen Beamtinnen
und Beamte
0,11 % für Pflegeversicherung
Beamtinnen und Beamte
0,06 % für Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 21.540.000 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von
2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung
zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.