Beschluss:
1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Rückzug
des jetzigen Einsatzleitsystem-Betreibers (Fa. Siemens) aus dem Markt für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), der dauerhafte
Betrieb des jetzigen Einsatzleitsystems zu einem nicht hinnehmbaren
Ausfallrisiko führt, wodurch die Handlungsfähigkeit der Leitstelle erheblich
gefährdet wäre.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung zur
Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems sowie eines Kommunikations- und
Alarmierungssystems mit geschätzten investiven Kosten i.H.v. 13.445.733 € kurzfristig
einzuleiten.
3.
Die Finanzierung der Fachplanung mit
errechneten Kosten i.H.v. 1.763.580 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln i.H.v.
678.000 € in 2017 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner.
Darüber
hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung eine Sollumbuchung i.H.v. 1.085.580 €
innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle 3701-0212-1-5200, Neubau FW
10, zur Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel
werden im Haushaltsjahr 2016 für den Neubau der Feuerwache 10 nicht benötigt,
müssen jedoch zum Hpl. 2018 zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
zusätzlich neu veranschlagt werden.
Die
Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme benötigten investiven Mittel
i.H.v. 11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines Gutachtens eines
qualifizierten Fachplaners i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für Unwägbarkeiten)
erfolgt durch eine zusätzliche Mittelbereitstellung zum Haushaltsplan 2018 im
Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei
Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“.
Zur
Finanzierung der aus den Investitionen entstehenden Abschreibungen in
Höhe von 2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/Support und
Schulungen in Höhe von insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren,
erfolgt ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche Mittelbereitstellung im
Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Aktuell
veranschlagte Mittel für die Wartung/Support des jetzigen Leitstellensystems
werden gegen gerechnet. Eine jahresbezogene Kostendarstellung ist der Anlage 5
zu entnehmen.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung die
Modernisierungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen und
dabei die Regelungen des BSI-Grundschutzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß den
Vorgaben der Stadt Köln, sowie die Umsetzung der Vorgaben nach DIN EN 50518
einschließlich der Zertifizierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln nach den
vorgenannten Regelungen zur Minimierung
des Haftungsrisikos, zur Sicherstellung eines hochverfügbaren und nachhaltig
sicheren Betriebes und Qualitätsmanagements unverzüglich zu beginnen.
5.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das im Zuge der Modernisierung der Leitstelle notwendige
europaweite VOF-Verfahren zur Erlangung von Fachplanerleistungen unverzüglich
durchzuführen.
6.
Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den
Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden 60% der
entstehenden Aufwendungen über Rettungsdienstgebühren im bodengebundenen
Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.