Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Wahrnehmung der
Kaufoption gemäß Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 sechs Leichtbauhallen
zur Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg 104 zu einem
Kaufpreis von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die verbleibende Betriebsdauer
von voraussichtlich sieben Jahren reduziert sich damit die mit dieser
Flüchtlingsunterkunft verbundene Haushaltsbelastung um jährlich rd. 989.917,86
€.
Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungs- und Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 264.312,83 € für den Kauf zur Verfügung.
Für die Deckung des verbleibenden Bedarfes in
Höhe von 3.641.185,17 € stehen in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten
Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung
für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, investive
Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 –
Hardtgenbuscher Kirchweg, bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung
der Abschreibung in Höhe von 511.434,27
€ sind in dem vom Rat am
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017,
Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe
eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.