Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67500/06 für das Gebiet östlich der Sebastianstraße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 3367 und südlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 3072 und 3070 in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.       den Bebauungsplan 67500/06 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.