Beschluss:

Der Rat beschließt den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 59456/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der in Tunnellage befindlichen Bundesautobahn A 1; südlich des Waldstückes südlich der Bahnstrecke Aachen - Köln, westlich des Egelspfades und nördlich der Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.