Nachtrag: 29.11.2016

Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 28.11.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
(zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2017 (Anlage 1) fest.

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2017 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

8,58 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte

0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte

0,06 % für Beihilfen Beschäftigte

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

und einem Gesamtbetrag von 21.540.000 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.