Beschlüsse:
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Anmerkung:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 bereits folgende Änderungen und Zusetzungen zur Verwaltungsvorlage beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Verwaltungsvorschlag die Angleichung der Honorare für Dozierende bei der Volkshochschule Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zum 1. Januar 2017 in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit anzupassen.
Der notwendige Mehrbedarf wird im Haushaltsjahr 2017 als Aufwendung aus dem Teilergebnisplan 0414 durch die Erhöhung der Regelförderung des Landes gemäß Weiterbildungsgesetz finanziert. Die darüber hinaus gehende erforderliche zusätzliche Deckung erfolgt durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV.
Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung für die Folgejahre vorzusehen.
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag
der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
Fraktion Die Linke. und der FDP-Fraktion:
Der Rat beschließt zudem folgende weitere Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag:
„Darüber hinaus ist diese Angleichung auch für alle diejenigen Dozierenden vorzunehmen, die durch den Umfang der Honorarzahlungen der VHS einen arbeitnehmerähnlichen Status erreichen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.
II. Beschluss gemäß
Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 19.12.2016 unter
Berücksichtigung des gemeinsamen Änderungsantrages (s. Ziffer I):
Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Verwaltungsvorschlag die Angleichung der Honorare für Dozierende bei der Volkshochschule Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zum 1. Januar 2017 in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit anzupassen.
Der notwendige Mehrbedarf wird im Haushaltsjahr 2017 als Aufwendung aus dem Teilergebnisplan 0414 durch die Erhöhung der Regelförderung des Landes gemäß Weiterbildungsgesetz finanziert. Die darüber hinaus gehende erforderliche zusätzliche Deckung erfolgt durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV.
Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung für die Folgejahre vorzusehen.
Der Rat beschließt zudem folgende weitere Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag:
„Darüber hinaus ist diese Angleichung auch für alle diejenigen Dozierenden vorzunehmen, die durch den Umfang der Honorarzahlungen der VHS einen arbeitnehmerähnlichen Status erreichen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.