Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung der noch nicht verfügten Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 6.000 € gemäß Anlage 1.

 

Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren

·         zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 2288/2015)

und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen.

 

Damit wird die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren in 2016 wie in Beschlussvorlage 3282/2016 dargestellt fortgeführt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der derzeit noch nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.

Neben den in der Beschlussvorlage 3282/2016 Anlage 2 aufgeführten Zentren besteht für 3 weitere Zentren eine Anerkennung. Diese werden aus den verbleibenden Mitteln zu gleichen Teilen mit je 2.000 € als einmaliger Zuschuss gefördert.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt