Nachtrag: 30.11.2016
Sitzung: 08.12.2016 BV8/0019/2016
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 28.11.2016 als Sammelumdruck allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk zugeschickt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3586/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu ändern;
2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69454/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.