Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2017 (Anlage 2) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.