Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

-        nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2017 (Anlage 2) zur Kenntnis.

-        stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.