Beschluss:

Der Rat beschließt vorbehaltlich Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017die Durchführung der notwendigen Baumaßnahme und erkennt den Mittelbedarf in Höhe von 2,35 Mio. € an.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die dringend notwendigen Sanierungs-und Verbesserungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten städtischen Immobilie entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien vorbehaltlich Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen.

 

Weiterhin beschließt der Rat nach Abschluss der Sanierung des Kölner Filmhauses eine dauerhafte filmkulturelle Nutzung festzuschreiben.

 

Die entsprechenden zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 2,35 Mio. € sind im Haushaltsplan 2016/2017 und der Mittelfristplanung in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in Teilplanzeile 13 – veranschlagt.

 

Der Rat beschließt die Freigabe der im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – aus dem Vorjahr bereitstehenden zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1 Mio. € aus der Kulturförderabgabe.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig empfohlen