Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 die Auszahlung eines einmaligen
zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 85.000 Euro an den Vereinshaus Worringen
e.V..
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Sollumbuchung aus veranschlagten
Ermächtigungen in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung
von Bürgerhäusern und -zentren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.