Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 05.12.2016:
Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Sanierung bzw. den Umbau, sowie die in diesem Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen, des Objektes am Standort Blaubach 9, 50676 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.327.828,29 € wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 € veranschlagt.
Für die Deckung der restlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 im gleichen Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 3.127.828,29 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, bereitgestellt.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen zum Erwerb der Ausstattung wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Beschaffung bewegliches Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € veranschlagt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen
wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016 im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 2.000,00 €
eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 217.016,48 €
14 – Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33 €
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 31.949,09 €
insgesamt 306.240,90 € veranschlagt.
Die jährlichen Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt werden (siehe Kostenübersicht).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.