Beschluss:
Der Rat beschließt, die mit Beschluss vom 10.05.2016 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Umsetzung vorgegebenen Maßnahmen durch die in Anlage 1 enthaltenen Anpassungen fortzuschreiben.
Eventuell frei werdende Fördermittel werden für bisher noch nicht geförderte Kosten der beschlossenen Maßnahmen und / oder für Ersatzmaßnahmen (Anlage 1, lfd. Nrn. 3, 31-34) an den Fördergeber nachgemeldet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.