Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt, die mit Beschluss vom 10.05.2016 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Umsetzung vorgegebenen Maßnahmen durch die in Anlage 1 enthaltenen Anpassungen fortzuschreiben.

Eventuell frei werdende Fördermittel werden für bisher noch nicht geförderte Kosten der beschlossenen Maßnahmen und / oder für Ersatzmaßnahmen (Anlage 1, lfd. Nrn. 3, 31-34) an den Fördergeber nachgemeldet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.