Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln ist - vorbehaltlich
der Nichtbeanstandung der Kommunalaufsicht - damit einverstanden, dass die
Stadt Köln zugunsten der AG Zoologischer Garten Köln eine modifizierte
Ausfallbürgschaft für ein Darlehen bis zur Höhe von 2,0 Mio. € übernimmt.
Bei der Aufnahme des Darlehens sind die
jeweils am Kapitalmarkt erreichbaren günstigsten Konditionen zugrunde zu legen.
Auf die Erhebung eines Antragsentgeltes/Bürgschaftsentgeltes wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.