Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH zu, die sich aus der in der Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Synopse (Spalte Änderungsvorschläge) ergeben.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.