Beschluss:
1. Der Rat
stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
den Jahresabschluss zum 31.12. 2015 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest
und beschließt, den Jahresüberschuss von 589.290,69 Euro an den Haushalt der
Stadt Köln abzuführen.
2. Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.