Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
(aus der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 verwiesen)
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 wird ersetzt
durch:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur
Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw.
Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private
Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:
Nr.
2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe
Nr.
3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe
Nr.
4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine
Wohnungsbaugenossenschaft
Nr.
4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung
Nr.
4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe
Nr.
4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.
Nr.
5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG
Nr.
6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher
Ausnutzung
Nr.
6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg
Nr.
6.06 Quettinghofstraße
Nr.
7.01 Wesselinger Weg
Nr.
8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der
städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu
prüfen.
Die
übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom
Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter
verfolgt.
Die
Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie
konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten
Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in
konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft
und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.
Für
jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine
sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der
Mischung festzulegen. Über alle hier
aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30%
konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter
Wohnungsbau zu erzielen.
Die
Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder
Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.
Bei
der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV
NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln
berücksichtigt werden.
Ziffer
2, 3 und 4 der Beschlussvorlage werden unverändert beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der
FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Maßgaben
versehen:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1
genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel Wohnraum zu
schaffen.
·
Die Vermarktung erfolgt
-
grundsätzlich zum Verkehrswert an
Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln mbH, Wohnungsbaugenossenschaften),
-
sollte dies nicht gelingen, im Rahmen
einer Konzeptausschreibung.
·
Der Rat bekräftigt den Vorschlag der
Oberbürgermeisterin, die Grundstücke mit der Maßgabe zu vermarkten, dass im
Ergebnis, aber auch möglichst gleichmäßig auf jeder Fläche,
-
ca. 40 % der Wohnungen öffentlich
gefördert sind,
-
weitere ca. 40 % der Unterbringung von
Flüchtlingen dienen,
-
die verbleibenden ca. 20 % der
Wohneinheiten dem frei finanzierten Wohnungsbau zugehören.
·
Die im Rahmen der Anhörung seitens der
Bezirksvertretungen geäußerten Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen
Anbindung, insb. bzgl. des ÖPNV, sind im weiteren Verfahren aufzugreifen und
möglichst zu beheben. Bzgl. der Fläche 6.05 Auweiler Süd-Ost muss die
Flächenentwicklung in Gesamtbetrachtung mit den – insbesondere westlich -
angrenzenden privaten Grundstücken erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe
Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.
III. Verwaltungsvorlage in der geänderten Fassung:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke
Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG
AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe
an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:
Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe
Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe
Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine
Wohnungsbaugenossenschaft
Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung
Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe
Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.
Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG
Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer
baulicher Ausnutzung
Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg
Nr. 6.06 Quettinghofstraße
Nr. 7.01 Wesselinger Weg
Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung
der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu
prüfen.
Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden –
vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen -
nicht weiter verfolgt.
Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten
Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil
frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von
Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in
Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.
Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage
eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der
Mischung festzulegen. Über alle hier
aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30%
konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter
Wohnungsbau zu erzielen.
Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im
Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten
Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln
unterzubringen sind.
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber
soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl.
Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von
Fördermitteln berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können.
Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit
erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur
Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen
sind Flächen, die planungsrechtlich als
Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet
werden.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600 €.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.
sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und
der Gruppe GUT zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Die Ergänzung der Ziffer 2
beruht auf einem nachträglichen Vorschlag der Fachverwaltung. Der Text wurde
durch die Oberbürgermeisterin vorgelesen.