Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

(aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 verwiesen)

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 wird ersetzt durch:

Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:

Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe

Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbaugenossenschaft

Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.

Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG

Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg

Nr. 6.06 Quettinghofstraße

Nr. 7.01 Wesselinger Weg

Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen.

Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt.

Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.

Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen.

Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.

Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln berücksichtigt werden.

Ziffer 2, 3 und 4 der Beschlussvorlage werden unverändert beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Maßgaben versehen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel Wohnraum zu schaffen.

·        Die Vermarktung erfolgt

-        grundsätzlich zum Verkehrswert an Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH, Wohnungsbaugenossenschaften),

-        sollte dies nicht gelingen, im Rahmen einer Konzeptausschreibung.

·        Der Rat bekräftigt den Vorschlag der Oberbürgermeisterin, die Grundstücke mit der Maßgabe zu vermarkten, dass im Ergebnis, aber auch möglichst gleichmäßig auf jeder Fläche,

-           ca. 40 % der Wohnungen öffentlich gefördert sind,

-           weitere ca. 40 % der Unterbringung von Flüchtlingen dienen,

-           die verbleibenden ca. 20 % der Wohneinheiten dem frei finanzierten Wohnungsbau zugehören.

·        Die im Rahmen der Anhörung seitens der Bezirksvertretungen geäußerten Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung, insb. bzgl. des ÖPNV, sind im weiteren Verfahren aufzugreifen und möglichst zu beheben. Bzgl. der Fläche 6.05 Auweiler Süd-Ost muss die Flächenentwicklung in Gesamtbetrachtung mit den – insbesondere westlich - angrenzenden privaten Grundstücken erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.

III. Verwaltungsvorlage in der geänderten Fassung:

1.            Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:

Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe

Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbaugenossenschaft

Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.

Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG

Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg

Nr. 6.06 Quettinghofstraße

Nr. 7.01 Wesselinger Weg

Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen.

Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt.

Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.

Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen.

Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.

Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln berücksichtigt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

            Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des   Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden.

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             51.200 €.

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                        177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

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Anmerkung:

Die Ergänzung der Ziffer 2 beruht auf einem nachträglichen Vorschlag der Fachverwaltung. Der Text wurde durch die Oberbürgermeisterin vorgelesen.