Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion,
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.,
der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:
Die o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung
soll wie folgt ergänzt werden:
Viele
der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen,
lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen,
Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell
europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende
Funktion zukommt. Daher unterstützen Rat und Verwaltung der
Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rheinland e.V.
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich mit folgenden Maßgaben zur Gestaltung der Vereinsstrukturen am
Gründungsprozess zu beteiligen:
§ In
der Präambel und im Vereinszweck sollen als mittelfristige Zielsetzung
aufgenommen werden, dass die Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland ein
erster, wichtiger Schritt ist, um final eine demokratisch legitimierte und verfasste Struktur anzustreben, die
durch ein Landesgesetz oder die Bildung eines Zweckverbandes der
Gebietskörperschaften erreicht werden kann.
§ Die
Schaffung einer Metropolregion ist dann erfolgversprechend, wenn die politische
Beteiligung auf eine breite Basis gestellt wird. Die Gebietskörperschaften sollen daher nicht
nur durch die Hauptverwaltungsbeamten sondern auch durch die gewählten Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte
und Kreistage im (erweiterten) Vorstand repräsentiert sein. Dies soll auf
Basis des Verhältniswahlrechts bezogen auf alle Gebietskörperschaften, die
Mitglied in der Metropolregion Rheinland sind, gewährleistet werden. Dafür ist
eine geeignet große Sitzzahl im erweiterten Vorstand vorzusehen.
§ Repräsentanten der
Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umweltverbände und sowie die
Vorsitzenden des Landschaftsverbandes Rheinland und der Regionalräte Köln und
Düsseldorf sollen im erweiterten Vorstand mit jeweils einem Sitz vertreten sein
sowie Rede- und Antrags- ohne Stimmrecht ausüben können. Den
Regierungspräsident/innen soll ein ständiges Gastrecht gewährt werden.
§ Zur Unterstützung und
Beratung der Vereinsarbeit sollen die Repräsentanten der Wirtschaftskammern,
der Gewerkschaften, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Sparkassen sowie
von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in einem Kuratorium als
Vereinsorgan wirken. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des
erweiterten Vorstandes berufen.
§ Sitz des Vereins und seiner
Geschäftsstelle soll Köln sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte
Verwaltungsvorlage:
Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen
und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit
zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen
und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende
Funktion zukommt. Daher
unterstützen Rat und Verwaltung der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion
Rheinland e.V.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit folgenden
Maßgaben zur Gestaltung der Vereinsstrukturen am Gründungsprozess zu beteiligen:
§ In
der Präambel und im Vereinszweck sollen als mittelfristige Zielsetzung
aufgenommen werden, dass die Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland ein
erster, wichtiger Schritt ist, um final eine demokratisch legitimierte und verfasste Struktur anzustreben, die
durch ein Landesgesetz oder die Bildung eines Zweckverbandes der
Gebietskörperschaften erreicht werden kann.
§ Die
Schaffung einer Metropolregion ist dann erfolgversprechend, wenn die politische
Beteiligung auf eine breite Basis gestellt wird. Die Gebietskörperschaften sollen daher nicht nur
durch die Hauptverwaltungsbeamten sondern auch durch die gewählten Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte
und Kreistage im (erweiterten) Vorstand repräsentiert sein. Dies soll auf
Basis des Verhältniswahlrechts bezogen auf alle Gebietskörperschaften, die
Mitglied in der Metropolregion Rheinland sind, gewährleistet werden. Dafür ist
eine geeignet große Sitzzahl im erweiterten Vorstand vorzusehen.
§ Repräsentanten der
Wirtschaftskammern, der Gewerkschaften, der Umweltverbände und sowie die
Vorsitzenden des Landschaftsverbandes Rheinland und der Regionalräte Köln und
Düsseldorf sollen im erweiterten Vorstand mit jeweils einem Sitz vertreten sein
sowie Rede- und Antrags- ohne Stimmrecht ausüben können. Den
Regierungspräsident/innen soll ein ständiges Gastrecht gewährt werden.
§ Zur Unterstützung und
Beratung der Vereinsarbeit sollen die Repräsentanten der Wirtschaftskammern,
der Gewerkschaften, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Sparkassen sowie
von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in einem Kuratorium als
Vereinsorgan wirken. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des
erweiterten Vorstandes berufen.
§ Sitz des Vereins und seiner
Geschäftsstelle soll Köln sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Die Gruppe GUT zieht ihren ursprünglichen
Änderungsantrag zugunsten des gemeinsamen Änderungsantrages zurück.